Privatpersonen dürfen ihre Haustiere wieder vermitteln
Im Frühjahr 2017 wurde das neue Tierschutz-Gesetz beschlossen. Doch anstelle von vielen Verbesserungen gab es sogar einige Verschlechterungen, sodass Tierschützer zu Recht auf die Barrikaden gingen. Zum Schutz der Tiere wollte man Privatpersonen nämlich die Tiervermittlung im Internet gänzlich verbieten! Damit sollte illegaler Tierhandel unterbunden wurden. Der Gedanke war gut, aber nicht zu Ende gedacht. Wohin denn mit all den Hunden, Katzen, Nagern & Co, die aus unterschiedlichsten Gründen ihr Zuhause verlieren? Aussetzen? Einschläfern? Nicht einmal Tierschutzvereine konnten sich der armen Geschöpfe annehmen, denn auch Ihnen wurden massig Steine in den Weg gelegt.
Nach großen Protesten schaffte es die Bundesregierung plötzlich kurz (!) vor der Nationalratswahl im Herbst eine Korrektur vorzunehmen. Verbesserungen sind aber weiterhin kaum in Sicht! Aber immerhin:
Mit der Änderung ist es Privaten nun möglich, Tiere ab einem Alter von sechs Monaten bzw. Katzen und Hunde nur mit ausgebildeten Eckzähnen zu vermitteln.
VGT-Tierschutzreferentin Ines Haider: „Das Tierschutzgesetz enthält sehr viele Punkte, die repariert werden müssen. Das öffentlichkeitswirksamste Thema kurz vor der Wahl halbherzig durchzupeitschen zeugt nicht von einem Problembewusstsein der Regierung. Auch Tierschutzorganisationen wurden nicht in die Novellierung miteinbezogen. Tierschutz sieht anders aus!“
Meiste Kritikpunkte einfach ignoriert
Bei der neuerlichen Änderung wurde nur der „publikumswirksamste“ Punkt behandelt. Die anderen Kritikpunkte, wie etwa die dauernde Anbindehaltung von Kühen oder die Aufweichung des Qualzuchtverbots, wurden weiterhin einfach ignoriert. Man kann also davon ausgehen, dass es sich bei der Änderung nur um ein spätes Wahlzuckerl der Regierung handelt, nachdem der Verband pro-tier aufgedeckt hat, wie wichtig den ÖsterreicherInnen Tierschutz bei der Wahl ist.
Quelle: vgt.at